6) Museumspraxis – vor und hinter den Kulissen

Museumsdinge

Das in Göttingen aufbewahrte, während der Cook'schen Weltreisen erworbene Trauergewand aus Tahiti (Oz 1522). Exemplar, Zeuge oder Werk? (s. auch den Vortrag von Jasmin Günther in Lehreinheit 2)

„Museumsdinge“, so Thomas Thiemeyer (2014: 230) sind “Dinge ohne Gebrauchswert, die symbolische Bedeutung und/oder ästhetischen Wert haben. Das unterscheidet sie vom ökonomischen Wert der Waren. Das Museumsding muss nicht mehr funktionieren, sondern Sinn stiften, es fungiert als Symbol oder, wenn es sich um ein Werk der Bildenden Kunst handelt, als ästhetischer Impulsgeber.“

Während Objekte der Bildenden Kunst manchmal direkt für ein Museum produziert werden, ist das bei natur- und kulturhistorischen Gegenständen in der Regel nicht der Fall. Die wenigsten Gegenstände in ethnologischen Sammlungen wurden gezielt für diese hergestellt. Stattdessen wurden sie ihrem ursprünglichen Verwendungskontext entnommen und werden aufbewahrt, um nunmehr als Gegenstand der Reflexion für Bildungszwecke – Forschung, Lehre, Ausstellungen – Verwendung zu finden.
Bei den „Museumsdingen“ unterscheidet Thiemeyer zwischen „Exemplar“, „Zeuge“ und „Werk“. Beispiel für ein „Exemplar“ wäre ein Vogel, der eine bestimmte Gruppe von Lebewesen in einem biologischen Klassifikationssystem repräsentiert. In der Ethnologie kann beispielsweise ein Bogen oder eine Keule – als Beispiel für einen bestimmten Objekttypus – ein „Exemplar“ darstellen.
Zu „Zeugen“ werden Dinge, wenn sie unmittelbar mit einem bestimmten Ereignis oder einer Person in Verbindung stehen. Schuhe können als Beispiel für Fußbekleidungsformen ein Exemplar darstellen. Der Schuh, den eine Fußballspielerin trug als sie ein entscheidendes Tor schoss, wäre allerdings auch „Zeuge“. Er repräsentiert nicht nur eine typische Fußbekleidungsform bei einer bestimmten Sportart, sondern steht mit einem bestimmten, eindeutig verortbaren historischen Ereignis in physischem Zusammenhang – man spricht hier auch von „Indexikalität“ (vgl. Lehreinheit 2 und 3). Je nach Kontext können auch der oben genannte Bogen oder eine Keule „Zeugen“ sein, eben dann, wenn sie von einer bestimmten Person in einem konkret nachgewiesenen historischen Zusammenhang Verwendung fanden.
„Werke“ sind Dinge, die spezifisch für die Rezeption geschaffen wurden. Es handelt sich um Dinge, die „nur in ihrer einzigartigen Erscheinung bedeutsam werden“ (ibid.: 231).
Wichtig ist dabei, dass es sich bei der genannten Unterscheidung zwischen „Exemplar“, „Zeuge“ und „Werk“ in Bezug auf Museumsdinge nicht um natürliche Vorgaben handelt, sondern um „das Resultat kuratorischer Praxis […] Die Dinge sind nicht Werk, Exemplar oder Zeuge, wir machen sie zu solchen und weisen so alten Dingen neuen Wert zu“ (ibid., kursiv im Original).

Verändert sich folglich unsere Wahrnehmung von Gegenständen, wenn wir diesen in Ausstellungen begegnen? Damit wollen wir uns im folgenden Passus beschäftigen.