5) Sensible Objekte – menschliche Überreste in ethnologischen Sammlungen
Internationale Entwicklungen
Im Kontext der Dekolonialisierung, in dem junge Nationalstaaten verbindliche Abkommen forderten, um den illegalen Handel von Kulturgut und die Zerstörung von Monumenten und alten Stätten bekämpfen zu können, verabschiedeten die Vereinten Nationen (UN) 1970 das Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut.
Mit dieser Konvention wurde auf zwischenstaatlicher Ebene ein Rahmen für den Kampf gegen unrechtmäßige Erwerbungen sowie die Restitution von Kulturgütern etabliert. In dem Übereinkommen ruft die UN auch Museen, Bibliotheken und Archive als kulturelle Einrichtungen dazu auf, sicherzustellen, „dass ihre Sammlungen nach weltweit anerkannten moralischen Prinzipien aufgebaut werden“.
In der Folgezeit wurden nicht nur auf internationaler Ebene Mechanismen und Körperschaften etabliert, die die Zusammenarbeit zwischen Staaten in der Rückführung von unrechtmäßig erworbenem Kulturgut unterstützen sollen. Dabei gab es in den 1970er und 1980er Jahren zahlreiche Konflikte zwischen Restitutionsbefürworter*innen und -gegner*innen. Die Befürworter*innen trafen damals auf massiven Widerstand aus Wissenschaft und Politik (siehe Savoy 2021). Die Debatten waren damit jedoch keineswegs beendet. Heute wird auch in Museumskreisen offen nach Wegen gesucht, wie mit sensiblen Objekten und Rückführungsanfragen umgegangen werden kann und sollte.
In Ergänzung der bereits in Lehreinheit 4 vorgestellten Richtlinien und Institutionen wollen wir an dieser Stelle einige weitere Entwicklungen skizzieren, die auf die Ausarbeitung eines internationalen Rahmens für den Umgang mit Rückgabeforderungen zielten. Dabei können sowohl Gegenstände als auch menschliche Überreste gemeint sein.