5) Sensible Objekte – menschliche Überreste in ethnologischen Sammlungen
Begriffsklärung ‚menschliche Überreste‘
Mit dem Begriff ‚menschliche Überreste‘ bezeichnet der Deutsche Museumsbund (2021: 14) „alle körperlichen Überreste, die der biologischen Art Homo sapiens zuzurechnen sind.“ Dabei ist zu beachten, dass sich der Begriff ‚menschliche Überreste‘ auch auf Materie beziehen kann, die von Menschen stammt, welche zum Zeitpunkt der Herstellung des Artefaktes gelebt haben. Es handelt sich nicht zwangsläufig um Materie von toten Personen. Zu ‚menschlichen Überresten‘ zählt der Deutsche Museumsbund:
Alle unbearbeiteten, bearbeiteten oder konservierten Erhaltungsformen menschlicher Körper sowie Teile davon. Darunter fallen insbesondere Knochen, Mumien, Moorleichen, Weichteile, Organe, Gewebeschnitte, Embryonen, Föten, Haut, Haare, Fingernägel, Fußnägel, Zähne (die fünf letztgenannten auch, wenn sie von Lebenden stammen) sowie Leichenbrand. (Deutscher Museumsbund 2021: 14)
Dazu zählen auch:
Menschliche Überreste nach der oben genannten Definition, die in (Ritual)Gegenstände bewusst eingearbeitet wurden, vorrangig Haare, Fuß/Fingernägel, Knochen(-teile). (Deutscher Museumsbund 2021: 15)
Nicht dazu zählen:
Abformungen menschlicher Körper(teile), Totenmasken, Tonaufnahmen menschlicher Stimmen, anthropologische Fotografien, anthropometrische Messblätter, Filmaufnahmen, mit menschlichen Überresten ehemals assoziierte (Ritual)Gegenstände wie z.B. Grabbeigaben. (Deutscher Museumsbund 2021: 15)
Aufgabe:
Wie bewerten Sie aus ethnologischer Perspektive diese Definition?