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Kapitelabschluss

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Definition
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Bitte wählen Sie maximal 2 der 4 Antworten!

  • Da Mikrofone unterschiedliche Aufnahmecharakteristiken haben, ist es durchaus relevant ein passendes zu wählen. Nur die Verwendung von Kopfhörern gewährt, den Ton während Aufnahmen sicher zu überwachen.
  • Der Ton ist keineswegs zweitranging. Sollte dabei etwas schiefgehen, kann eine nachträgliche Korrektur sehr aufwändig sein. Der Originalton sollte nicht einfach durch Musik ersetzt, sondern wenn dann nur mit Musik ergänzt und in der Lautstärke etwas heruntergepegelt werden.
  • Es empfiehlt sich eher nicht, gegen das Licht zu filmen. Das führt leicht dazu, dass Aufnahmen überblenden, bzw. andere relevante Bildbereiche, die dem Licht abgewandt sind, verschatten, da die automatische Blende (Iris) der Kamera sich als Reaktion auf das helle Licht weiter schließt.
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  • Eine Einverständniserklärung für Videoaufnahmen von Personen hat keine rechtsbindende Wirkung, da es sich nicht um einen Vertrag handelt. Die betroffene Person kann ihr Einverständnis jederzeit zurückziehen.
  • Die sogenannte Panoramafreiheit erlaubt, dass von öffentlich zugänglichen Wegen und Plätzen auch urheberrechtlich geschützte Werke abgelichtet werden dürfen, sofern diese Werke von Dauer und von dort aus ohne besondere Hilfsmittel einsehbar sind.
  • Auch wenn mehrere Personen im Bild sind, entfällt das Recht der abgelichteten Personen am eigenen Bild nicht. Nur in spezifischen Ausnahmefällen müssen Personen, die gefilmt werden, nicht um Erlaubnis gefragt werden.
  • Innerhalb von Gebäuden darf generell nur mit Erlaubnis (Drehgenehmigung) gefilmt werden, egal ob es sich um öffentliche oder private Gebäude handelt.